Informationen über Kosten und Zuschüsse
Gültig ab 01.04.2025





Pflegegrad 1 = monatlicher Pauschalsatz 3.028,31 Euro

Pflegekosten 51,69 EUR
Unterbringung und Verpflegung 29,51 EUR
Investitionskosten 15,94 EUR
Umlage Ausbildung 2,41 EUR

Abzgl. Zahlung Pflegekasse 131,00 EUR

TAGESSATZ 99,55 EUR

Eigenanteil 2.897,31 EUR



Pflegegrad 2 = monatlicher Pauschalsatz 3.654,66 Euro

Pflegekosten 72,28 EUR einrichtungseinheitlicher Eigenanteil 1.008,28 EUR
Unterbringung und Verpflegung 29,51 EUR
Investitionskosten 15,94 EUR
Umlage Ausbildung 2,41 EUR

Abzgl. Zahlung Pflegekasse 805,00 EUR

TAGESSATZ 120,14 EUR

Eigenanteil 2.849,66 EUR



Pflegegrad 3 = monatlicher Pauschalsatz 4.168,76 Euro

Pflegekosten 89,18 EUR einrichtungseinheitlicher Eigenanteil 1.008,28 EUR
Unterbringung und Verpflegung 29,51 EUR
Investitionskosten 15,94 EUR
Umlage Ausbildung 2,41 EUR

Abzgl. Zahlung Pflegekasse 1.319,00 EUR

TAGESSATZ 137,04 EUR

Eigenanteil 2.849,76 EUR



Pflegegrad 4 = monatlicher Pauschalsatz 4.704,76 Euro

Pflegekosten 106,80 EUR einrichtungseinheitlicher Eigenanteil 1.008,28 EUR
Unterbringung und Verpflegung 29,51 EUR
Investitionskosten 15,94 EUR
Umlage Ausbildung 2,41 EUR

Abzgl. Zahlung Pflegekasse 1.855,00 EUR

TAGESSATZ 154,66 EUR

Eigenanteil 2.849,76 EUR



Pflegegrad 5 = monatlicher Pauschalsatz 4.945,68 Euro

Pflegekosten 114,72 EUR einrichtungseinheitlicher Eigenanteil 1.008,28 EUR
Unterbringung und Verpflegung 29,51 EUR
Investitionskosten 15,94 EUR
Umlage Ausbildung 2,41 EUR

Abzgl. Zahlung Pflegekasse 2.096,00 EUR

TAGESSATZ 162,58 EUR

Eigenanteil 2.849,68 EUR




Sollten die eigenen Einkünfte bzw. das Vermögen zur Deckung der Heimkosten nicht ausreichen, beantragen Sie bitte vor der Heimaufnahme die Kostenübernahme bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Sozialamt.

Über die Zuzahlung der Pflegekasse hinaus gibt es evtl. vom Sozialamt für den Bereich der Investitionskosten das Pflegegeld. Dieses ist einkommens- und vermögensabhängig. Es wird von der Pflegeeinrichtung beantragt, sofern die Rentenbescheide vollständig vorliegen. Eine evtl. Genehmigung erfolgt immer erst ab Antragstellung.

Gerne helfen wir Ihnen durch eine individuelle Beratung du unterstützen Sie bei der Antragstellung zur Deckung des Heimentgeltes und bei anderen Angelegenheiten.

Die Eigenanteile sind inklusive Investitionskosten.


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